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Informationen zum Ü7 Verfahren

Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

Informationsbroschüre "Wie weiter nach der Grundschule?"

30.09.2024 Einladung zur Informationsveranstaltung zum Ü7 Verfahren

 

 

Erstberatung in der Grundschule
Jede Grundschule führt im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 6 eine Elternversammlung durch, die der Information zu allen wichtigen Aspekten des Übergangsverfahrens dient, darunter über die verschiedenen Bildungsgänge und die zu wählenden Schulformen in der Sekundarstufe I. Die Klassenlehrkräfte der 6. Klassen bieten zudem individuelle Beratungsgespräche in der Grundschule an.

Präsentation zum Übergangsverfahren

Präsentation zum Probeunterricht

FAQ zum Übergangsverfahren Sek I

Übersicht zum Ablauf Ü7 Verfahren

Übersicht An wen muss ich mich wenden?

 

Informationen der weiterführenden Schulen
Die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen informieren über wichtige Verfahrensabläufe des Ü7-Verfahrens, schuleigene Besonderheiten, Belange des Schulalltags und die Besonderheiten der jeweiligen Schulform. Häufig werden regional „Tage der offen Tür“ angeboten, die ohne vorherige Anmeldung gemeinsam mit den Kindern besucht werden können.

Tage der offenen Tür an den weiterführenden Schulen im Schuljahr 2024/2025

 

Grundschulgutachten

Das Grundschulgutachten dient der konkreten Information der Eltern. Die Klassenlehrkraft erstellt – nach der individuellen Beratung der Eltern und der Ausgabe des Halbjahreszeugnisses – den Entwurf des Grundschulgutachtens individuell für jede Schülerin und jeden Schüler. Darin wird die voraussichtlich mit Erfolg zu erwartende Fortsetzung der Schullaufbahn des Kindes in einem bestimmten Bildungsgang der Sekundarstufe I beschrieben. Die Klassenkonferenz entscheidet über die inhaltlichen Aussagen des Grundschulgutachtens. Bei möglichen Bedenken gegen das Grundschulgutachten wird den Eltern Gelegenheit zu einer Rücksprache gegeben. Bei schriftlichen Einwänden von erheblicher Bedeutung wird das Grundschulgutachten erneut der Klassenkonferenz vorgelegt. Diese prüft und entscheidet, ob die Einwände der Eltern zu einer Änderung des Grundschulgutachtens führen. Über das Ergebnis der Prüfung und die Entscheidung der Klassenkonferenz sind die Eltern schriftlich zu informieren. Bei Nichtberücksichtigung der Einwände ist es den Eltern freigestellt, dem Grundschulgutachten eine schriftliche Gegendarstellung beizufügen. Ist eine weiterführende allgemeinbildende Schule übernachgefragt, hat das Grundschulgutachten im Rahmen des Aufnahmeverfahrens eine besondere Funktion. Die Schulleitern oder der Schulleiter der aufnehmenden Schule ermittelt anhand der Grundschulgutachten den Vorrang einer Eignung.

Grundschulgutachten

 

Etappen des Ü7 Verfahrens

Das Verfahren zum Übergang in die Jahrgangsstufe 7 nimmt einen längeren Zeitraum in Anspruch, von der Erstberatung der Eltern in der Elternversammlung, der Erstellung eines Grundschulgutachtens, die Auswahl einer geeigneten Schule, das Anmeldeverfahren selbst sowie – beim Wunsch ein Gymnasium zu besuchen – Probeunterricht oder Eignungsprüfung. Die Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgen außerhalb des Aufnahmeverfahrens (gemäß § 4 Absatz 4 der Sekundarstufe I-Verordnung). Über deren Aufnahme entscheidet das jeweilige staatliche Schulamt vor dem regulären Aufnahmeverfahren.

Zeitplan für das Ü7 Verfahren im Schuljahr 2024/ 2025

Anmeldeformular für das Schuljahr 2025/2026

Hinweisschreiben zum Anmeldeformular zum Ü7 Verfahren